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Soziale Aspekte: Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Lange Schutzzeiten für brütende Vögel und Insekten

Dormagen | 26.03.2026

Mit dem Frühling beginnt für viele Menschen auch die Gartensaison. Doch beim Rückschnitt von Hecken und Sträuchern gelten klare gesetzliche Regeln. Während der Brut und Setzzeit von März bis Ende September sind nur eingeschränkte Pflegemaßnahmen erlaubt, um Vögel und andere Tiere zu schützen. Besitzer von Mietergärten sollten diese Vorgaben bei der Gartenarbeit unbedingt beachten.

 

Lesedauer: ca. 3 Minuten

 

Schnitt von Hecken und Sträuchern ab März nur noch eingeschränkt möglich

Viele Hobbygärtner legen spätestens im Frühling gerne mit der Arbeit in den Mietergärten los. Doch Vorsicht: Denn der radikale Rückschnitt von Hecken oder Sträuchern, das Entfernen von ganzen Ästen oder das Auf-Stock-Setzen war nur bis zum 28. Februar erlaubt. Wer dies im Herbst und Winter nicht erledigt hat, der muss warten bis zur nächsten Wintersaison. Denn in Dormagen gelten wie in ganz Nordrhein-Westfalen bestimmte Naturschutzregeln, die auch bundesweit verankert sind. Danach gibt es für Hecken, Sträucher und andere Gehölze eine Schutzzeit für Vögel, Insekten oder andere Tiere. Vom 1. März bis 30. September reicht offiziell die Brut- und Setz-Saison. In dieser Zeit bauen die Vögel ihre Nester in viele Hecken und Sträucher.

 

Heckenschnitt
Beim Rückschnitt von Hecken und Sträuchern gilt ab März die Brut- und Setzzeit, in der nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt sind, um Vögel und andere Tiere zu schützen. © Alexas_Fotos, pixabay

 

In der Brut- und Setzzeit sind nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt

Ab März ist nur noch der sogenannte Form- und Pflegeschnitt erlaubt. Darunter fallen leichte Pflegearbeiten zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses, wie etwa der „Spitzen-Schnitt“, zur optischen Formpflege. Grundsätzlich zulässig ist auch das Entfernen von überhängenden Ästen, die die Verkehrssicherheit auf Straße oder Fußwegen gefährden könnten. Größere Aktionen dieser Art sollten aber besser mit der BGD oder der Stadt Dormagen bzw. der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Auch bei leichten Formschnitten sollten die Mieter darauf achten, dass in der Hecke in der Nähe von Schnittstellen keine Vögel nisten.

 

Im Zweifelsfalle geben die Satzungen und Verordnungen der Stadt Dormagen Auskunft

Für Bäume gelten über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus häufig besondere Regeln im kommunalen Bereich. Normalerweise wird dies bei den Mietergärten weniger eine Rolle spielen. Bisweilen gibt es aber nicht nur für Bäume Regeln, sondern für bestimmte Hecken strengere Vorschriften in den einzelnen Kommunen. Im Zweifelsfall erfährt man nähere Einzelheiten über die Website der Stadt Dormagen, wo alle Satzungen und Verordnungen aufgelistet sind.

 

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© Beitragsbild und Vorschaubild: Alexas_Fotos, pixabay (https://pixabay.com/photos/bush-to-cut-gardening-gardener-972972/)

© Titelbild: Ferdinand Zumbusch

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