
Mitgliedschaft – der Schritt in unsere Gemeinschaft

Die Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Dormagen eG (BGD) ist die Voraussetzung für ein dauerhaftes Mietverhältnisse zu gleichen Rechten und Pflichten.
Lesedauer: ca. 2 Minuten
Faire Konditionen für langfristiges Wohnen
Die Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Dormagen eG ist die Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses in einer unserer 2.210 Wohnungen (Stand 2023). Alle Mitglieder verfügen über die gleichen Rechte und Pflichten. Es reicht aus, wenn eine Person pro Haushalt Mitglied der BGD ist und den Mietvertrag unterschreibt. Für die Mitgliedschaft gelten folgende Konditionen: Erwerb eines Genossenschaftsanteils von 160 EUR sowie ein Beitrittsgeld von 50 EUR. Darüber hinaus werden weitere Genossenschaftsanteile im Wert von ca. sechs Monatskaltmieten erworben, abhängig von der Wohnungsgröße.
Der Fluss der Finanzen ist keine Einbahnstraße. Ihre Mitgliedschaft ist eine finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft und wirft eine jährliche Dividende ab. Diese beträgt maximal vier Prozent. Hierüber beschließt die Vertreterversammlung im Rahmen der Gewinnverwendung des Geschäftsjahresergebnis. Die Mitgliedschaft selbst entspricht mindestens der Dauer des Mietverhältnisses. Dieses kann gemäß unserer Satzung jeweils bis zum 30. September zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden. Das Guthaben aus der Dividende wird im darauffolgenden Sommer nach der Vertreterversammlung ausgezahlt.
Vorteile:
- Moderater Genossenschaftsanteil
- Beteiligung am Geschäftsergebnis
- Jährliche Auszahlung einer Dividende
- Gleiche Rechte und Pflichten
- Beitritt zu einer stabilen Gemeinschaft
- Wahlrecht bei der Vertreterversammlung
Welche finanziellen Verpflichtungen bringt die Mitgliedschaft mit sich?
Künftige Mieter entrichten einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 160 EUR sowie einem Beitrittsgeld von 50 EUR. Darüber hinaus werden – abhängig von der Wohnungsgröße – ca. weitere Anteile im Wert von ca. sechs Monatskaltmieten erworben.
Muss jeder volljährige Bewohner die Genossenschaftsanteile erwerben?
Nein, es reicht eine Mitgliedschaft pro Haushalt aus.
Ist die Mitgliedschaft befristet?
Die Mitgliedschaft besteht unbefristet und bedarf einer Kündigung. Die Begründung eines Nutzungsverhältnisses (Mietverhältnis) an einer Wohnung setzt eine Mitgliedschaft voraus und ist an die Nutzung der Wohnung gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils bis 30. September zum Jahresende möglich.
Wie hoch ist die Dividende und wann wird sie ausgezahlt?
Die Dividende beträgt maximal vier Prozent auf eingezahlte Anteile zum 01.01. eines Jahres und wird im jeweils darauffolgenden Jahr nach der Beschlussfassung in der Vertreterversammlung über die Gewinnverwendung des Jahresergebnisses ausgezahlt.
Welchen Einfluss besitzt ein Mitglied auf die Genossenschaft?
Bei wichtigen Entscheidungen der Baugenossenschaft besitzen die Mieter ein Mitspracherecht. Darüber hinaus sind sie zur Wahl der Vertreterversammlung berechtigt.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wir sind gern für Sie da - rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns.
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