News Icon

Infos, Berichte, Tipps & vieles mehr…

Die Satzung

BGD Intern: Gemeinschaft

Transparenz, Wahlen und wirtschaftliche Stärke: Vertreterversammlung beschließt zentrale Weichenstellungen

Dormagen | Olivia Peske, Assitanz Vorstand | 11.07.2025

Die Vertreterversammlung am 22. Mai 2025 stand ganz im Zeichen wirtschaftlicher Stabilität und personeller Weichenstellungen. Mit einem Jahresüberschuss von 878.927,31 EUR wurde ein starkes Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen. Die Vertreter beschlossen eine Dividende von 4 % sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem wurden drei Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt bzw. bestätigt – darunter mit Daniela Winter auch ein neues Gesicht.

 

Lesedauer: ca. 2 Minuten

Am 22. Mai 2025 kamen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter zur jährlichen Mitgliederversammlung zusammen – mit wichtigen Beschlüssen und richtungsweisenden Entscheidungen.

Am 22. Mai 2025 fand die ordentliche Vertreterversammlung als Präsenzveranstaltung statt, an der insgesamt 19 Vertreterinnen und Vertreter teilnahmen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Baikowski, eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter. Bereits zu Beginn wurden die Schriftführerin Olivia Peske sowie die Stimmenzählerinnen Frau Wirth, Frau Rosa-Marques und Frau Dedeck offiziell durch den Versammlungsleiter benannt.

Ein zentrales Thema war der Geschäfts- und Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024. Im Anschluss folgte der Bericht des Aufsichtsrats über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie über die Ergebnisse der gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2023.

 

Jahresabschluss und Gewinnverwendung

Besonders erfreulich: Das Geschäftsjahr 2024 konnte mit einem Jahresüberschuss von 878.927,31 EUR abgeschlossen werden. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagenzuführung in Höhe von 140.000 EUR und unter Verrechnung des Gewinnvortrags aus Vorjahren (31.942,61 EUR), ergibt sich ein Bilanzgewinn von 770.869,92 EUR. Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig, eine Dividende von 4 Prozent auf die Geschäftsguthaben auszuschütten. Die Auszahlung in Höhe von 282.150,48 EUR erfolgt am 24. Juni 2025. Der verbleibende Gewinn von 488.719,44 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Entlastung und Vertrauen

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Vertreterversammlung sprach beiden Gremien einstimmig das Vertrauen aus und erteilte für das Geschäftsjahr 2024 die Entlastung gemäß § 35 Abs. 1 Buchstabe f der Satzung in Verbindung mit § 48 GenG. Vorstand und Aufsichtsrat bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die turnusmäßigen Wahlen zum Aufsichtsrat standen ebenfalls auf der Agenda. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder Erhan Karaca, Ralf Kerp und Gudrun Weiß-Schmidt endete mit der diesjährigen Versammlung. Herr Karaca und Herr Kerp stellten sich erneut zur Wahl und wurden – ebenso wie die neue Kandidatin Frau Daniela Winter – gemäß § 24 Abs. 4 der Satzung für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt. Alle drei nahmen die Wahl an. Wir gratulieren den neuen bzw. wiedergewählten Aufsichtsratsmitgliedern!

Aufsichtsrat BGD
Daniela Winter (Mitte) wurde neu in den Aufsichtsrat gewählt, Ralf Kerp (l.) und Erhan Karaca (r.) wurden wiedergewählt. © Baugenossenschaft Dormagen eG

Satzungs- und Wahlordnungsänderungen

Abschließend befasste sich die Vertreterversammlung mit zwei formellen Beschlüssen: der Änderung der Satzung sowie der Anpassung der Wahlordnung. Beide Änderungen wurden mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen und treten nach Eintragung in das Genossenschaftsregister in Kraft.

Die Satzung der Baugenossenschaft Dormagen eG regelt die grundlegenden Bestimmungen zur Organisation, Verwaltung und Zielsetzung der Genossenschaft. Sie umfasst die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Zusammensetzung und Aufgaben der Organe (wie Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung), sowie Regelungen zur Geschäftsführung, Vermögensverwaltung und Gewinnverwendung. Darüber hinaus definiert sie die Ziele der Genossenschaft, insbesondere die Förderung ihrer Mitglieder durch sicheren und bezahlbaren Wohnraum. Die Satzung dient als verbindliches Regelwerk, um die genossenschaftlichen Grundprinzipien zu sichern.

Das Protokoll kann im bei uns in der Hauptverwaltung gerne eingesehen werden.

 

Weitere Informationen:

Links:

© Beitragsbild: BGD

Meistgelesen

Kategorie

HINWEIS ZUR VERWENDUNG

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Pressemeldungen, Nachrichten, Bilder und Fotos für redaktionelle und publizistische Zwecke ganz oder ausschnittweise verwenden, speichern und vervielfältigen, wenn und soweit der Inhalt nicht verändert wird. Dabei ist als Quelle https://bgd-wohnen.de/ und als Urheberrechtsvermerk die Baugenossenschaft Dormagen eG anzugeben. Eine gewerbliche Verwendung oder gewerbliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Urheberrechte liegen bei der Baugenossenschaft Dormagen eG, es sei denn, ein anderer Urheber ist angegeben, z.B. bei Bildern und Fotos von Fotostock-Anbietern. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Rechteinhaber, wenn Sie das Material verwenden wollen.