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Bereits Mitte des Jahres haben wir Sie auf eine wichtige Änderung beim Kabelfernsehen hingewiesen. Nun möchten wir Sie in dieser letzten Ausgabe des Jahres noch einmal daran erinnern.
Worum geht es?
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine wichtige Neuerung: Das Kabelfernsehen wird nicht mehr über uns als Vermieter bereitgestellt. Grund dafür ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die bereits am 1. Juli dieses Jahres in Kraft trat. Bis zum 30. Juni konnten wir die Kosten für das Kabelfernsehen über die Betriebskosten abrechnen. Diese Bereitstellung entfällt nun.
Was heißt das für Sie?
Zukünftig müssen Mieterinnen und Mieter selbst einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Nur so empfangen Sie Ihr Fernsehen weiterhin über den Kabelanschluss.
NetCologne räumt Ihnen für die Umstellung eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025 ein. Wenn Sie bis dahin keinen eigenen Vertrag abgeschlossen haben, erfolgt andernfalls ab dem 1. Februar 2025 eine Abschaltung des bisherigen TV-Empfangs.
Möchten Sie mehr über die Umstellung erfahren oder benötigen Sie Unterstützung?
In unserem Verwaltungsgebäude in der Weilerstraße 11 nimmt ein Kundenberater der NetCologne Termine wahr. Hier können Sie sich noch am 17. Dezember 2024 und am 15. Januar 2025 jeweils von 14 bis 18 Uhr beraten lassen. Alternativ können Sie vom 16. bis 20. Dezember 2024 im NetCologne-Shop eine Beratung wahrnehmen.