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Unsere Mieterinnen und Mieter sollen sich in ihren Wohnungen zu allen Tages- und Nachtzeiten sicher fühlen. Eine Gefahrensituation, die glücklicherweise nur äußerst selten eintritt, sind Brände, die sich aus unterschiedlichen Gründen in den vertrauten vier Wänden entwickeln können. Besonders tückisch ist es, wenn die Bewohner davon im Schlaf überrascht werden.
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Schutz vor tückischem Rauch in Schlafräumen und Kinderzimmern
Unsere Mieterinnen und Mieter sollen sich in ihren Wohnungen zu allen Tages- und Nachtzeiten sicher fühlen. Eine Gefahrensituation, die glücklicherweise nur äußerst selten eintritt, sind Brände, die sich aus unterschiedlichen Gründen in den vertrauten vier Wänden entwickeln können. Besonders tückisch ist es, wenn die Bewohner davon im Schlaf überrascht werden. In Deutschland kommen jährlich bis zu 500 Menschen durch Wohnungsbrände zu Tode. Hauptursache ist dabei nicht das Feuer selbst, sondern der giftige Rauch, der vom Brandherd allmählich in Schlafräume oder Kinderzimmer vordringt. Er ist für etwa 95 Prozent der Todesopfer verantwortlich.
Wenn nachts der Feuerwarnmelder Alarm schlägt, bleibt dann noch Zeit für Rettung und Feuerwehr?
Um die Menschen zu schützen, hat die Baugenossenschaft Dormagen eG in ihren sämtlichen Wohnungen Rauchwarnmelder installiert. Sie halten rund um die Uhr Wache und sind mittlerweile in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Die kleinen „smarten“ Wächter an der Zimmerdecke schützen aber nicht nur Leib und Leben, sondern auch bei rechtzeitigem Alarm das Wohneigentum der Menschen und können zudem die Ausdehnung des Feuers auf Nachbarwohnungen verhindern. Wenn der Rauchmelder nachts anschlägt, bleibt meist noch genügend Zeit, die Wohnung zu verlassen und die Feuerwehr zu rufen. Die BGD trägt alle Kosten für den Einbau und die regelmäßige Wartung der Geräte durch die Fa. Techem, ohne dass die Bewohner selbst tätig werden müssen. Dadurch ist im Schadensfall immer auch das Inventar durch die Hausratversicherung abgesichert.
Was passiert, wenn Mieter den Rauchmelder eigenmächtig demontieren?
Es kommt leider auch in unseren Wohnungen immer wieder mal vor, dass die Mieter die Rauchmelder eigenmächtig demontieren. Manche sehen die Geräte als Eingriff in ihre Privatsphäre oder sind genervt von Fehlalarmen, die, wenngleich eher selten, aus unterschiedlichen Gründen ausgelöst werden können. Abgesehen davon, dass dies verboten ist, können die Betreffenden im Ernstfall auch Ärger mit ihrer Versicherung bekommen. Grundsätzlich muss die Hausratversicherung auch ohne Rauchmelder zahlen. Falls die Versicherung aber nachweisen kann, dass das fehlende Gerät den Schaden vergrößert hat, z. B. durch zu späte Entdeckung des Feuers, können Erstattungsleistungen wegen Mitschuld der Mieter gekürzt werden.

Wie viele Menschen kommen jährlich bei Wohnungsbränden ums Leben?
Es gibt jährlich in Deutschland ca. 500 Todesopfer durch Wohnungsbrände zu beklagen. Die größte Gefahr sind Brände, die während der Nachtzeit entstehen.
Was ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden?
Viele Menschen wissen nicht, dass die meisten Betroffenen nicht Opfer der Flammen, sondern der giftigen Rauchgase werden. Tatsächlich beträgt ihre Zahl 95 Prozent.
Weshalb sind die Rauchwarnmelder in den Wohnungen der BGD so wichtig?
Die Menschen werden zumeist im Schlaf vom Feuer überrascht und wachen zu spät auf, um sich vor den Rauchgasen zu retten oder die Feuerwehr zu rufen. Das Warngerät an der Zimmerdecke nimmt Rauchentwicklung frühzeitig wahr und schlägt Alarm.
Sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben?
Heute sind Vermieter in allen Bundesländern verpflichtet, in den Wohnungen ihrer Mieter Rauchwarnmelder einzubauen, besonders in den Bädern, Kinderzimmern, Schlafzimmern oder im Wohnungsflur.
Was passiert, wenn Mieter eigenmächtig Rauchwarnmelder demontieren?
Abgesehen davon, dass sie sich und ihre Lieben damit in Gefahr bringen, kann es auch Ärger mit der Hausratversicherung geben. Sollte der entstandene Schaden durch die zu späte Entdeckung des Feuers entstanden sein, kann die Versicherung ihre Zahlungen kürzen.
Weitere Informationen:
- Tipps – BGD Wohnen – Baugenossenschaft Dormagen eG Genossenschafter
- Notfall / Erste Hilfe – BGD Wohnen – Baugenossenschaft Dormagen eG
- Hausordnung – BGD Wohnen – Baugenossenschaft Dormagen eG
© Beitragsbild:
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