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Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung der Baugenossenschaft Dormagen eG im Jahr 2022

Dormagen | 30.03.2022

Sehr geehrtes Mitglied,

 

gem. § 43a Abs. 6 GenG sowie § 31 Abs. 6 der Satzung und § 14 der Wahlordnung hat der Wahlvorstand den Auftrag, das Ergebnis der Wahl bekannt zu geben.

 

Gem. § 13 der Wahlordnung hat der Wahlvorstand am 23.03.2022 im Anschluss an die Wahlzeit das Wahlergebnis festgestellt.

 

100% der bei der Vertreterwahl am 23.03.2022 abgegebenen Stimmen stimmten für die vom Wahlvorstand aufgestellte Liste der Vertreter:innen und Ersatzvertreter:innen.

 

Die gewählten Vertreter:innen und Ersatzvertreter:innen wurden unverzüglich über die Wahl informiert und gem. § 13 Abs. 4 der Wahlordnung aufgefordert, die Annahme der Wahl schriftlich zu erklären.

 

Die Liste mit den gewählten Vertretern und Ersatzvertretern liegt vom 30.03. – 13.04.2022 in der Hauptverwaltung der Baugenossenschaft Dormagen eG zur Einsicht aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 02133/2509-0.

 

Jedes Mitglied der Genossenschaft kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter:innen und Ersatzvertreter:innen verlangen. Der Wahlvorstand und der Vorstand der Baugenossenschaft Dormagen eG bedanken sich herzlich für die Beteiligung und das Interesse an der Vertreterwahl 2022.

 

Dormagen, 30.03.2022

 

Der Wahlvorstand

Axel Tomahogh-Seeth
Vorsitzender Wahlvorstand

Gudrun Weiß-Schmidt
Stellv. Vorsitzende Wahlvorstand

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