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Energieversorgung & Medien

BGD Strom, Wasser, Waerme & Co.

Mieter haben Rechte! Ob bei der freien Stromanbieterwahl, der Entscheidung für Telefon- und Internetanbieter oder beim Umgang mit der GEZ – hier erfahren Sie, welche Optionen Sie haben und worauf Sie achten sollten, um Ihre Wahlfreiheit optimal zu nutzen.

Lesedauer: ca. 6 Minuten

 

Strom, Wasser, Wärme, TV, Telefon, Internet, Rundfunk: Was Mieter unbedingt wissen sollten

Wahlfreiheit für Mieter: Anbieterauswahl und -wechsel und GEZ-Anmeldung leicht gemacht

 

Freie Stromanbieterwahl für Mieter

Mieter haben in Deutschland das Recht, ihren Stromanbieter frei zu wählen. Dies ist durch das Energiewirtschaftsgesetz geregelt und soll sicherstellen, dass Verbraucher von günstigen Tarifen und einem wettbewerbsorientierten Markt profitieren können. Vermieter dürfen keine exklusiven Stromlieferverträge für ihre Mieter abschließen, es sei denn, es handelt sich um eine Versorgung im Rahmen eines Mieterstrommodells. Mieter sollten jedoch darauf achten, sich rechtzeitig um den Wechsel zu kümmern und mögliche Kündigungsfristen beim aktuellen Anbieter zu beachten.

Der Hauptenergieversorger für Endverbraucher in Dormagen ist die evd energieversorgung dormagen gmbh. Die evd liefert Strom, Erdgas, Wasser und Wärme für Dormagen und die Region und legt Wert auf Qualität und Top-Service. Weitere Informationen zu Tarifen, Angeboten und Servicezeiten des örtlichen Versorgungsunternehmen finden Sie auf der offiziellen Website der evd.

Alternativ empfehlen wir, sich auf den gängigen Vergleichsportalen (Verivox, Check24, Wechselpiraten, o.a.) über einen für Ihren Bedarf geeigneten Stromtarif der Energieversorger zu informieren.

Hinweis: Achten Sie bei Ihrem Vergleich darauf, dass in den jeweiligen Vergleichsportalen nicht grundsätzlich alle Energieversorger berücksichtigt werden.

 

Das Mieterstrommodell der BGD

Die Baugenossenschaft Dormagen eG setzt auf nachhaltige Energieversorgung für ihre Mitglieder. In Zusammenarbeit mit der evd energieversorgung dormagen gmbh bietet sie aktuell in den Gebäudekomplexen Heinrich-Meising-Straße 3, 5, 7, Heinrich-Meising-Straße 9, 11, 13 sowie Heinrich-Meising-Straße 15, 17, 19 in Dormagen ein Mieterstrommodell an, bei dem Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Wohngebäude installiert sind. Diese unterliegen der Option zum Mieterstromtarif in Kooperation mit der evd.

Der erzeugte Solarstrom wird direkt an die Mieter geliefert, was zu günstigeren Strompreisen und einer Reduzierung der CO₂-Emissionen führt. Dieses Konzept ermöglicht es den Mietern, von lokal produziertem, umweltfreundlichem Strom zu profitieren, ohne eigene Investitionen tätigen zu müssen.

Etwa 60 Prozent des vor Ort erzeugten Stroms werden direkt im Haus verbraucht, während der restliche Bedarf durch die evd aus dem öffentlichen Netz gedeckt wird. Dieses Modell reduziert die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen und leistet einen Beitrag zur Energiewende vor Ort.

Ablesung der Verbrauchsdaten: Die evd übernimmt als Betreiber der Solaranlagen nicht nur die Wartung und den Support, sondern auch die Ablesung und Abrechnung der Verbrauchsdaten. Dies gewährleistet eine genaue Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und eine transparente Abrechnung für die Mieter. Die Mieter zahlen wie gewohnt einen monatlichen Abschlag und erhalten eine Jahresabrechnung, die sowohl den vor Ort erzeugten Strom als auch den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom berücksichtigt. Durch dieses integrierte System haben die Mieter nur einen Ansprechpartner für alle Belange rund um ihre Energieversorgung.

 

Modernste Energietechnik in Neubauten

Die Notwendigkeit der Energiewende hat die BGD schon seit langer Zeit erkannt und daher in Neubauten bereits gezielt modernste Energietechnik verbaut. Auch bei den umfangreichen Großmodernisierungen innerhalb des Bestandes der BGD steht die energetische Sanierung stets im Fokus. So sind in der Planung zum neuen Stadtquartier Dormagen-Horrem erneuerbare Energien ins Zentrum gerückt. Neue Formen und Wege der Energieversorgung und Mobilität bestimmen dort vorrangig die Bauweise und die gesamte Anlage des Quartiers.

 

Wasserversorgung

In Dormagen wird die Trinkwasserversorgung hauptsächlich von der evd energieversorgung dormagen gmbh (evd) übernommen. Seit Januar 2017 beliefert die evd alle Haushalte in Dormagen mit Trinkwasser.

Ein Teil des Stadtgebiets, insbesondere der Bereich um das Wasserwerk Mühlenbusch, wird von den Kreiswerken Grevenbroich GmbH versorgt. Dieses Wasserwerk liegt im Stadtgebiet von Dormagen und versorgt im Verbund mit dem Wasserwerk Driesch insgesamt rund 190.785 Menschen mit aufbereitetem Grundwasser.

Für industrielle Kunden im CHEMPARK Dormagen bietet die CURRENTA GmbH & Co. OHG eine hochverfügbare und wirtschaftliche Versorgung mit Betriebs- und Trinkwasser an.

 

Wärmeversorgung unserer Gebäude

Die Baugenossenschaft Dormagen eG legt großen Wert auf eine effiziente und transparente Wärmeversorgung für ihre Mieter. Die BGD ist als Vermieterin der Vertragspartner des Energieversorgers. Das Wärmeversorgungskonzept ist je Immobilie unterschiedlich und hängt entweder von den örtlichen Gegebenheiten, mit Option der Wärmeversorgung über ein Fern- oder Nahwärmenetz, ansonsten von der eingesetzten Heizungsanlage ab. Unsere Mieter erhalten eine individuelle Jahresabrechnung basierend auf ihrem persönlichen Verbrauch und Grundanteilen nach der Heizkostenverordnung. Der Vermieter als auch der Mieter ist nach einer Abrechnung berechtigt eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vorzunehmen. Dies bedarf einer textlichen Mitteilung. Darüber hinaus ermöglicht die BGD bei eigenem Wunsch des Mieters jederzeit eine freiwillige Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung gemeinsam abzustimmen. Durch dieses Vorgehen soll das Risiko von hohen Nachzahlungen so gering wie möglich gehalten werden und die Mieter können einen finanziellen „Puffer“ aufbauen.

Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist eines der großen Projekte der Europäischen Union, um Nachhaltigkeit und effiziente Nutzung von Ressourcen zu steigern. Vermieter sind hiernach verpflichtet, Ihren Bewohnern einmal im Monat unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Hierzu bietet die Baugenossenschaft Dormagen eG das Serviceportal „MEINE BGD“ an, über welches unsere Mieter rund um die Uhr mit uns kommunizieren, vertragsbezogene Inhalte einsehen, aber insbesondere ihre persönlichen Verbrauchsdaten abrufen können.

Alternativ werden den Mietern, unter Wahrung der Verpflichtung des Vermieters, die Verbrauchsinformationen unter einer zusätzlichen Kostenbelastung monatlich auf dem Postweg zugestellt.

Dies fördert die Transparenz und ermöglicht es den Mietern, ihren Energieverbrauch besser zu überwachen und sollen animiert werden, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen. Regelmäßige Informationen helfen ihnen, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken. Denn die meisten Emissionen entstehen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser.

 

Rauchwarnmelder in unseren Wohnungen

Die Baugenossenschaft Dormagen eG legt großen Wert auf die Sicherheit ihrer Mieter. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen sind alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet. Die Verantwortung für die Installation und Wartung dieser Rauchmelder liegt in der Regel beim Vermieter, also der Baugenossenschaft.

Sollten Sie als Mieter einen Defekt an einem Rauchmelder feststellen oder Fragen zur Funktionsweise haben, empfiehlt es sich, dies umgehend der Geschäftsstelle der Baugenossenschaft oder direkt der Firma Techem zu melden. Dies sorgt für eine zügige Behebung des Problems.

Die Firma Techem überwacht die Rauchwarnmelder im regelmäßigen Turnus über eine Funkverbindung. Das bedeutet, dass sie kontinuierlich Daten wie den aktuellen Batteriestatus und deren einwandfreie Funktionalität an die Firma senden. Techem bekommt auch Meldungen, wenn die Rauchwarnmelder verschmutzt oder zu nah an der Wand sind oder wenn sie abgehängt werden. Auf diese Meldungen folgend, erhalten die Mieter Post von Techem und einen Termin zur Wartung beziehungsweise Wiederanbringung des Rauchwarnmelders.

Bei leerer Batterie oder Defekt des Rauchwarnmelders und somit einem erforderlichen Austausch trägt die BGD die anfallenden Kosten. Bei Mieterverschulden, etwa der selbstständigen längerfristigen Abnahme des Melders, z.B. für das Shisha-Rauchen, oder selbst verursachter Beschädigung tragen die Mieter die Kosten für einen erforderlichen Einsatz.

Für Fragen rund um den Rauchwarnmelder oder Störungen steht die Firma Techem Ihnen gerne zur Verfügung unter: 0800 2003320. Durch die Einhaltung der Wartungsintervalle und die sofortige Meldung von Störungen tragen Sie aktiv zur Sicherheit in Ihrem Wohnumfeld bei.

 

Freie Auswahl von Telefon-, Fernseh- und Internet-Anbietern

Auch im Bereich Telekommunikation und Medien steht Mietern in der Regel eine freie Anbieterwahl zu, dieser hat hierzu eigenständig einen Vertrag abzuschließen. Vermieter dürfen nicht vorschreiben, welche Anbieter oder Tarife Mieter nutzen müssen. Einschränkungen können jedoch auftreten, wenn beispielsweise ein Mehrfamilienhaus über eine zentrale Satellitenanlage versorgt wird und bislang nicht am Breitbandkabel- oder Glasfasernetz angebunden ist, somit an der Adresse die Auswahl eines versorgenden Anbieters eingeschränkt ist. Dem Mieter bleibt überlassen, zusätzliche Dienste oder alternative Anbieter zu nutzen, solange keine baulichen Änderungen notwendig sind.

In einem kooperativen Projekt von NetCologne und der Baugenossenschaft Dormagen eG wurde der gesamte Wohnungsbestand in Dormagen bereits mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet und der digitale Fortschritt in unserem Immobilienbestand frühzeitig vorangetrieben

 

Umgang mit der Anmeldung bei der GEZ

Jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen – unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte (Radio, Fernseher, Computer) genutzt werden. Pro Wohnung wird ein Beitrag fällig, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Geräte. Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat (Stand: 2025) und wird vierteljährlich abgebucht.

Tipp: Achten Sie darauf, Ihre An- oder Ummeldung rechtzeitig vorzunehmen, da der Rundfunkbeitrag rückwirkend erhoben werden kann. Den GEZ Service erreichen Sie über die Webseite Rundfunkbeitrag.de

 

Informationen rund um die Anbieter:

Kann ich den Wasserversorger wechseln? (und warum nicht?)

In Deutschland können Sie Ihren Wasserversorger, im Gegensatz zu Strom oder Gasversorger, nicht frei wählen oder wechseln, da die Versorgung regional geregelt ist. Jeder Verbraucher ist an den zuständigen lokalen Versorger gebunden.

Wie ist die Wasserqualität in Dormagen?

Die Wasserqualität in Dormagen wird regelmäßig überprüft und entspricht den hohen deutschen Standards. Das Trinkwasser kann bedenkenlos konsumiert werden.

GEZ Beitragsservice - An- und Ummeldung: So funktioniert es
  1. Anmeldung
    • Wer einen eigenen Haushalt gründet oder bisher nicht registriert war, muss sich beim Beitragsservice anmelden.
    • Dies kann online über die Website des Beitragsservice erfolgen oder schriftlich mit einem Formular.
    • Notwendig sind Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum.
  2. Ummeldung
    • Bei einem Umzug muss die Adresse beim Beitragsservice aktualisiert werden.
    • Auch dies geht online oder schriftlich. Sie geben dabei an, ob die alte Wohnung abgemeldet und die neue Wohnung angemeldet werden soll.
    • Falls Sie in einen bestehenden Haushalt ziehen, für den bereits ein Beitrag gezahlt wird, können Sie dies angeben. Dadurch entfällt Ihre eigene Beitragspflicht.
  3. Abmeldung
    • Eine Abmeldung ist nur in bestimmten Fällen möglich, z. B. bei Zusammenzug mit einer anderen Person, für deren Wohnung bereits Beiträge gezahlt werden, bei Auszug ins Ausland oder bei dauerhafter Pflege in einer Einrichtung.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir sind gern für Sie da - rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns.

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