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Der Winter steht vor der Tür – und mit ihm Schnee und Eis. Um für Sicherheit für alle auf den Gehwegen zu sorgen, freuen wir uns immer über Mithilfe unserer Mitglieder. Dabei ist der Winterdienst kein Hexenwerk. Worauf sollte geachtet werden.
Die Baugenossenschaft als Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Gehwege und alle Zugänge zu Gebäude und Hof sicher sind. Bei Schneefall sind die Wege zu räumen und bei Glatteis sollte gestreut werden. Bei Letzterem ist darauf zu achten, Granulat, Sand oder ähnliche Materialien zu verwenden. Auf Salz sollte verzichtet werden, um den Boden nicht zu belasten und Straßenbäume nicht zu schädigen. Wichtig: Die Maßnahmen sollen zwischen 6 und 21 Uhr ergriffen werden, außer das Ortsrecht legt andere Zeiten fest.
Für den Bereitschaftsdienst sowie die Durchführung des Winterdienstes hat die Baugenossenschaft Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Jedoch insbesondere bei starkem Schneefall kann es zu einem umfangreichen und zeitintensiven Einsatz in unserem gesamten Gebäudebestand kommen. Daher appellieren wir auch an Ihre Unterstützung als Mitglied der Baugenossenschaft gegenseitig für die Sicherheit in unseren Beständen in solchen Situationen zu sorgen.
Denken Sie daran, die Gehwege mindestens einen Meter breit zu räumen. Schieben Sie dabei den Schnee an die Seite des Gehwegs, die an die Fahrbahn angrenzt. Achten Sie auch darauf, das Fußgänger und Autofahrer nicht unnötig behindert oder gefährdet werden. Zudem sollten Gullys und Abläufe frei bleiben, damit Schmelzwasser ungehindert abfließen kann. Außerdem darf der Schnee von Grundstückseinfahrten nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschaufelt werden.
Grundsätzlich gilt: Wer den Winterdienst nicht gewährleistet, haftet im Falle eines Unfalls. Denken Sie ebenso an sich selbst, sich den Witterungsbedingungen anzupassen – ob zu Fuß oder im Auto. Sicherheit geht vor.