Wir freuen uns, Sie als neue Mieterin/neuen Mieter einer unserer Wohnungen begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen werden.
Gerne geben wir Ihnen einige Tipps zu einem problemlosen Um- und Einzug; Tipps, die Ihnen den Umgang mit unserer Wohnungsverwaltung und mit Ihnen Mitmietern erleichtern können.
Vielleicht interessiert es Sie zu wissen, wen Sie zum Nachbarn haben, oder vielleicht hat Ihr Nachbar den Wunsch, Sie kennen zu lernen? Stellen Sie sich ganz einfach kurz bei Ihren Mitbewohnern vor, dies hilft, Vorurteile abzubauen und weckt Sympathien.
Sobald der genaue Umzugstermin feststeht, sollten Sie daran gehen, die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Da die Umzugsunternehmer an den üblichen Umzugsterminen meist ausgelastet sind, lohnt es sich, diese so früh wie möglich zu bestellen.
Wenn Sie für die Reinigung Ihrer alten Wohnung ein professionelles Reinigungsunternehmen beiziehen wollen ist es ebenfalls sinnvoll, den Auftrag möglichst frühzeitig zu erteilen.
Denken Sie vor allem daran, schon im Voraus die verschiedenen, offizielle Stellen über Ihren bevorstehenden Wohnungswechsel zu informieren. Dazu gehören u.a.:
- Einwohnermeldeamt:
- Meldepflicht innerhalb von 2 Wochen nach Umzug.
- Benötigte Unterlagen: Personalausweis/Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter).
- Kfz-Zulassungsstelle (bei Haltern eines Fahrzeugs):
- Adresse im Fahrzeugschein/-brief (Zulassungsbescheinigung Teil I) aktualisieren lassen.
- Bei Umzug in einen anderen Kreis eventuell neue Kennzeichen nötig.
- Finanzamt:
- Automatische Meldung bei Umzug innerhalb derselben Stadt, sonst ggf. neue Zuständigkeit.
- Anpassung der Steuerklasse, falls nötig.
- Arbeitsagentur/Jobcenter (falls Leistungen bezogen werden):
- Neue Adresse angeben, da Zuständigkeit wechselt.
- Familienkasse (bei Kindergeld):
- Änderung der Anschrift mitteilen.
- Sozialversicherungsträger (falls relevant):
- Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.
- Arbeitgeber:
- Neue Adresse melden (für Lohnabrechnungen und Kommunikation).
- Bank/Versicherungen:
- Adressänderung bei Konten, Kreditkarten, Versicherungen (Haftpflicht, Kfz, Hausrat etc.).
- Mobilfunk- und Internetanbieter:
- Vertragsumzug beantragen; Verfügbarkeit am neuen Standort prüfen.
- Post:
- Nachsendeauftrag einrichten (Post kann bis zu 12 Monate an die neue Adresse weitergeleitet werden).
- Abonnements und Mitgliedschaften:
- Zeitungen, Zeitschriften, Fitnessstudio, Vereine, Streaming-Dienste etc.
- Schule/Kindergarten:
- Bei schulpflichtigen Kindern Schule informieren oder neu anmelden.
- Hausarzt/Zahnarzt:
- Falls ein Wechsel nötig ist, neue Ärzte suchen und alte informieren.
- Bafög-Amt/Universität (bei Studierenden):
- Meldepflicht bei Adressänderungen.
- Freunde und Familie
- Informiere Freunde, Familie und Bekannte über die neue Adresse.
- GEZ/Beitragsservice:
- Änderung der Adresse bei ARD/ZDF/Deutschlandradio.
Wenn Sie folgende Punkte beachten bzw. einhalten, können Sie sich und Ihre Mitbewohner im Haus schützen.
- Lassen Sie niemals unbeaufsichtigt Kerzen brennen.
- Nach Silvester sollten an den Adventskränzen und Christbäumen keine Kerzen mehr angezündet werden.
- Bewahren Sie Streichhölzer oder Feuerzeuge für Kinder unerreichbar auf.
- Überprüfen Sie vor Verlassen der Wohnung, dass die Herdplatten ausgeschaltet sind.
- Wenn der Fernseher nicht benützt wird, schalten Sie diesen am Gerätehauptschalter ab und nicht nur an der Fernbedienung.
- In den Korridoren und Treppenhäusern dürfen keine Gegenstände deponiert werden (Fluchtweg bei Brandfall).
- Benützen Sie im Brandfall keine Aufzugsanlagen (Lift).
- Alarmieren (Feuerwehr Tel. 112)
- Retten (Personen, Haustiere)
- Löschen
Eingänge, Treppen und Flure sind Fluchtwege. Sie dürfen deshalb nicht durch Gegenstände wie Schuhe, Regale, Fahrräder, Motorräder oder Kinderwagen zugestellt werden. Auch auf dem Trockenboden, in den Kellergängen sowie den Gemeinschaftsräumen, dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände abstellen.
Die Haustüren sowie Kelleraußentüren sind geschlossen zu halten, dürfen jedoch aus brandschutztechnischen Gründen nicht verschlossen werden. Ebenfalls müssen Fluchtwege freigehalten werden.
- Schliessen Sie lhre Haustüre immer ab, auch wenn Sie sich nur kurzfristig im Keller oder in der Waschküche aufhalten.
- Auch Fenster sollten nicht unbeaufsichtigt über längere Zeit offen bleiben.
- Wenn Sie für längere Zeit weg sind, z.B. Ferien oder Reisen, beauftragen Sie eine Vertrauensperson, nach dem Rechten zu schauen (Briefkasten leeren etc.).
- Tragen Sie lhren Hauschlüsseln Sorge und legen Sie diese nicht unter Fußmatten oder Schirmständer.
- Bei Verlust eines Hausschlüssels sofort lhre Wohnungsverwaltung oder die Geschäftsstelle kontaktieren.
- Telefonbeantworter, welche melden «…ich bin leider nicht zu Hause…» sind für Einbrecher eine willkommene Einladung.
- Die Hauseingangstüren sind zu schließen, aber nicht abzuschließen!
- Betätigen Sie den Türöffner der Gegensprechanlage nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie diese Person kennen.
- Lassen Sie niemals fremde Personen in lhre Wohnung (Trickdiebe!). Halten Sie Sichtkontakt zu den Wohnungs- oder Hausnachbarn.
- Beobachten Sie aus einem sicheren Ort die Handlung des/r Verdächtigen.
- Benachrichtigen Sie sofort die Polizei Tel. 110.
- Merken Sie sich das Signalement der verdächtigen Person/en
(Grösse, Alter, Haarfarbe, Kleidung, besondere Merkmale). - Autokennzeichen und evt. Fluchtweg notieren.
- Wichtig! Versuchen Sie niemals einen Einbrecher aufzuhalten.
Das Kellergeschoss liegt meistens im Erdbereich, was eine hohe Luftfeuchtigkeit mit sich bringen kann. Es kann sein, dass sich Ihr Keller / Ihre Räume für gewisse Lagerungen wie z.B. Kleider, Bilder oder Bücher nicht eignen.
Wir bitten Sie, dies zu bedenken und gegebenenfalls diffizile Utensilien anderweitig zu lagern. Auch empfiehlt sich, Gegenstände nicht direkt auf den Boden zu stellen, falls unerwartet Wasser eintreten sollte.
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen oder Geruch erzeugenden Stoffen in Mieterkellern oder Wohnungen ist nur mit mietvertraglicher Genehmigung erlaubt. Bei der Lagerung von Heizöl müssen die amtlichen Richtlinien eingehalten werden. Sprengstoffe sowie andere explosive Materialien dürfen weder im Haus noch auf das Grundstück gebracht werden.
Im Falle von ausströmendem Gas:
- Den Raum nicht mit offenem Licht betreten!
- Keine elektrischen Schalter betätigen!
- Den Haupthahn schließen!
- Sofort das Gaswerk sowie die Dormagener Wohnungsbau GmbH benachrichtigen!
Bei Schäden an Wasserleitungen:
- Den Haupthahn schließen!
- Das Wasserwerk sowie die Dormagener Wohnungsbau GmbH benachrichtigen!
Unter Lärm leiden wir alle und in den meisten Fällen können wir auch nichts dagegen tun. Gegen den Pressluftbohrer vor dem Fenster sind wir ebenso machtlos wie gegen den Verkehrslärm an einer Durchfahrtsstraße. Umso wichtiger ist es deshalb, bei den beeinflussbaren Lärmquellen einzugreifen.
Berücksichtigen Sie deshalb bei lärmigen Putzarbeiten (Staubsaugen, Teppichklopfen) das Ruhebedürfnis Ihrer Mitmieter, ebenso wenn Sie den Radio oder den Fernsehapparat einschalten, Musik hören oder selber musizieren. Es ist auch nicht verboten, sich ab und zu einmal bei den Nachbarn zu erkundigen, ob sie nicht zu unfreiwilligen Mithörern werden. So wird man Ihnen auch ein gelegentliches, rauschendes Fest nicht übelnehmen, vor allem wenn Sie Ihre Nachbarn im Voraus darauf aufmerksam machen.
Ein Lärmprotokoll finden Sie im Menü DOWNLOADS unter Punkt 2.3
Zum Mietvertrag gehört eine Hausordnung, die zwangsläufig die Freiheit des einzelnen Mieters einschränkt. Doch ohne Hausordnung kommt man in einem ehrfamilienhaus nicht aus. Sie trägt dazu bei, das Zusammenleben verschiedener Parteien unter einem Dach zu erleichtern, Konflikte und Streitigkeiten zu vermeiden und allen ein möglichst angenehmes Wohnen zu ermöglichen. Unabhängig von der Hausordnung und beste Voraussetzung für ein angenehmes Wohnklima ist gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Freundlichkeit.
Unsere Hausordnung finden Sie im Menü MIETERSERVICE > HAUSORDNUNG