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Baugenossenschaft Dormagen eG logo

Gemeinwohl ist unser Fundament - seit 1926 Baugenossenschaft Dormagen eG

Zweck der Baugenossenschaft Dormagen eG ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung und dem Angebot eines umfassenden Spektrums von Leistungen, die den gesamten Immobilien-Lebenszyklus abdecken. Hierfür wird unser Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder effizient bewirtschaftet und laufend weiterentwickelt. In unserem Bestand befinden sich rund 2.210 Wohneinheiten. Damit gehören wir zu den größten Wohnungsanbietern im Großraum Dormagen.

Hier finden Sie alle Formulare zum Wohnen bei der Baugenossenschaft Dormagen eG.

Formulare zur Kündigung

Kündigung Stellplatz
image Kündigung Stellplatz

Bitte verwenden Sie hierzu dieses Online-Formular (PDF mit online ausfüllbaren Feldern).

Bitte beachten Sie: Für eine gültige Kündigung benötigen wir die Originalunterschriften aller Vertragspartner!

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Kündigung Dauernutzungsvertrag
image - Kündigung des Dauernutzungsvertrages

Bitte verwenden Sie hierzu dieses Online-Formular (PDF mit online ausfüllbaren Feldern).

Bitte beachten Sie: Für eine gültige Kündigung benötigen wir die Originalunterschriften aller Vertragspartner!

Hinweis: Mit diesem Formular kündigen Sie Ihren Dauernutzungsvertrag. Sollten Sie auch Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, nutzen Sie bitte zusätzlich das Formular „Kündigung Mitgliedschaft“.

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Kündigung weitere Geschäftsanteile
image - Kündigung weiterer Geschäftsanteile

Bei einer Kündigung der Wohnung haben Sie die freie Wahl: Sie können entweder im vollem Umfang Mitglied bleiben oder Ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Sie können Ihre Anteile auch teilweise kündigen. Bitte beachten Sie: Für eine gültige Kündigung benötigen wir die Originalunterschriften des Mitgliedes oder der/des gesetzlichen Vertreter(s). Für Mieter: Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft kann nur in Zusammenhang mit Ihrer Wohnungskündigung erfolgen, da das Recht zur Nutzung der Wohnung an die Innehabung des Pflichtanteiles sowie der weiteren Genossenschaftsanteile gebunden ist (§1, Abs. 6 Ihres Mietvertrages).

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Kündigung der Mitgliedschaft
image - Kündigung der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden. Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Dormagen eG gemäß Satzung kann nur bis zum 30. September eines jeden Jahres erfolgen, damit die Kündigung zum Ende des Jahres wirksam wird. Eine Kündigung nach dem 30. September wird erst zum Ende des darauffolgenden Jahres wirksam.
Die Auszahlung des Guthabens, einschließlich etwaiger Dividenden, erfolgt satzungsgemäß erst nach der
Vertreterversammlung im Sommer nach Wirksamwerden der Kündigung.

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So ist es in Ordnung

Die Satzung
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Die aktuelle Satzung der Baugenossenschaft Dormagen eG vom 27. Mai 2020 regelt die grundlegenden Bestimmungen zur Organisation, Verwaltung und Zielsetzung der Genossenschaft. Sie umfasst die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Zusammensetzung und Aufgaben der Organe (wie Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung), sowie Regelungen zur Geschäftsführung, Vermögensverwaltung und Gewinnverwendung. Darüber hinaus definiert sie die Ziele der Genossenschaft, insbesondere die Förderung ihrer Mitglieder durch sicheren und bezahlbaren Wohnraum. Die Satzung dient als verbindliches Regelwerk, um die genossenschaftlichen Grundprinzipien zu sichern.

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Die Hausordnung
image - Hausordnung

Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung haben wir herausgearbeitet, was uns wichtig ist und was Ihnen wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es sich gut wohnen und leben!

Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für eine gute Nachbarschaft. Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung und die Gemeinschaftsanlagen pfleglich.

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag verpflichten Sie sich, diese Hausordnung einzuhalten.

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Lärmprotokoll
image - Lärmprotokoll

Wollen Sie als Mieter gegen die Lärmbelästigung eines Nachbarn vorgehen, müssen Sie die Ruhestörung beweisen. Dazu führen Sie ein sogenanntes Lärmprotokoll. In einem solchen Protokoll wird das Datum, die Dauer, der Beginn und das Ende der Ruhestörung, sowie die Art der Ruhestörung und der Verursacher sowie etwaige Zeugen vermerkt .

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Bankeinzug / SEPA-Lastschriftmandat

SEPA-Mandat
image - SEPA-Mandat

Das SEPA-Lastschriftmandat umfasst zum einen die Zustimmung, dass der Zahlungsempfänger Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen darf. Zugleich beauftragt dieser mit dem SEPA-Mandat seine eigene Bank, eine vom Zahlungsempfänger eingezogene Lastschrift einzulösen.

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