
Parkplatz zu vermieten – Dein Dauerparkplatz
Lavendelweg 2-12
41539 Dormagen
Die Stadt Dormagen liegt im Städtedreieck Düsseldorf-Köln-Mönchengladbach.
Die Wohnung liegt im Ortsteil Rheinfeld, unweit der Fußgängerzone und in Rheinnähe. Nutzen Sie die Nähe zur Stadtmitte und sparen Sie sich die lästige Parkplatzsuche. Zu Fuß einkaufen, Kaffee trinken, Kinobesuche, Essen gehen und vieles mehr - ohne Auto! Alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten von Lebensmitteln, Kreditinstitute, Krankenhaus, Ärzte, Kindergärten, Grund- und Weiterführende Schulen befinden sich im direkten Umfeld, was die Attraktivität der Stadt noch unterstreicht. Für Sport- und Freizeitmöglichkeiten ist ausreichend gesorgt. Die Rheinauen und die Zonser-Heide liegen unmittelbar vor der Tür.
Die herrliche Naherholungsanlage „Straberger See“ erreichen Sie in wenigen Minuten.
Die Verbindung zur A 57 ist ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar. Über die günstig gelegene Autobahnanbindung erreichen Sie die Düsseldorfer und Kölner Innenstadt und Universität sowie die umliegenden Städte in ein paar Minuten. Auch mit dem Bus gelangen Sie in Dormagen überall hin, sogar bis in die Nachbarstädte Neuss und Grevenbroich.
Hinweis zur Anmietung von PKW-Stellplätzen
Die Anmietung eines PKW-Stellplatzes unterliegt den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG):
Für Mieter der Baugenossenschaft Dormagen eG:
Wenn Sie eine Wohnung im selben Objekt oder im Wohnquartier der Baugenossenschaft Dormagen eG mieten, gilt die Anmietung eines Stellplatzes als umsatzsteuerfreie Nebenleistung zu Ihrer Wohnungsmiete, da beide Leistungen als einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang angesehen werden. Die Stellplatzmiete wird daher nicht mit zusätzlicher Umsatzsteuer berechnet.
Für externe Mieter (Nicht-Wohnungsmieter):
Sollten Sie keinen Mietvertrag für eine Wohnung in diesem Quartier oder einen Mietvertrag mit einem anderen Vermieter haben, wird die Vermietung des Stellplatzes als eigenständige, umsatzsteuerpflichtige Leistung behandelt. Auf die ausgewiesene Netto-Miete wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) aufgeschlagen. Die sich daraus ergebende Brutto-Miete ist der zu zahlender Endbetrag.
Sie möchten sich auf eine bestimmte Stellfläche bewerben?
- Dann füllen Sie das folgende Kontaktformular zur Anfrage dieses Stellplatzes aus.
- Wir melden uns mit einem Besichtigungstermin bei Ihnen. Bitte bestätigen Sie unbedingt den vorgeschlagenen Besichtigungstermin oder sagen Sie ihn ab.
- Die Besichtigung findet statt. Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie all Ihre Fragen. Sollte Ihnen nach dem Termin noch eine Frage einfallen, sind wir gerne für Sie da.
- Die weitere Vorgehensweise besprechen wir mit Ihnen persönlich während des Besichtigungstermin.
Hinweis: Erscheinen Sie nicht zu einem von Ihnen bestätigten Besichtigungstermin, erhalten Sie keine weiteren Wohnungsangebote.


