WOHIN MIT DEM SPERRMÜLL? Ob beim Einzug, Auszug oder dem alljährlichen Frühjahrsputz – in jedem Haushalt fallen früher oder später Abfälle an, die für die Restmülltonne einfach zu groß sind. Oft handelt es sich dabei um sogenannten Sperrmüll, der in unserem Bestand zum Glück kostenlos und schnell abgeholt wird. Damit alte Möbel, Matratzen und Co. jedoch nicht tagelang die Außenan- lagen verschandeln, gibt es ein paar Dinge zu beachten: 1. Nicht zu lange draußen stehen lassen! Achten Sie unbedingt darauf, Ihren Sperrmüll so kurz wie möglich vor der Abholung rauszustellen. Länger als eine Nacht sollte der Müll nicht draußen ste- hen, um Verwehungen, Vandalismus und das typische „Dazustellen“ zu vermeiden, und lassen Sie nicht mitgenommene Ge- genstände nicht einfach in den Außenan- lagen liegen. 2. Nur echten Sperrmüll rausstellen! Zum Sperrmüll zählen zum Beispiel alte Möbel wie Sofas, Schränke und Betten, große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen, Matratzen, Tep- piche, Fahrräder, große Spielzeuge und Gartenmöbel. Auch Grünabfälle (Bündel) können angemeldet werden. 3. Diese Dinge vermeiden! Kleinteile in Kisten, Säcken und Tüten, Tapeten und Farben, Parkett, Bretter, Fliesen, Autoteile, Altkleider, Oberbetten, Werkzeuge oder kleine Elektrogeräte wie Toaster oder Mixer und dergleichen werden nicht abgeholt. 4. Sperrmüll richtig anmelden! Die Abholung von Sperrmüll, großen Elektrogeräten oder Grünabfällen ein- fach telefonisch, online oder per E-Mail anmelden: Dormagen: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein www.egn-abfallkalender.de 02133 65971 Neuss: Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH kundenzentrum@awl-neuss.de 02131 124480 WICHTIGE ÄNDERUNGEN BEI DEN KABELGEBÜHREN FÜR MIETER AB JULI 2024 Liebe Mieterinnen und Mieter, wir möchten Sie über wichtige Neuerungen im Zusammenhang mit den Kabelgebühren informieren. Ab dem 30. Juni 2024 entfällt das bisherige Nebenkostenprivileg, das es Vermietern erlaubte, die Kosten für Kabel-TV pauschal über die Nebenkosten abzurechnen. Auch darf das Sammelinkas- so nicht mehr ohne gesonderte Vereinbarung über uns erfolgen. Die gute Nachricht ist: Die Baugenossenschaft Dormagen eG hat beschlossen, dass die anfallenden Kabelgebühren für alle Mieterinnen und Mieter bis auf Weiteres von der BGD übernommen werden. In Abstimmung mit NetCologne ist sichergestellt, dass Sie weiterhin uneingeschränk- ten Kabelempfang haben. Sie profitieren von einem ununterbrochenen TV-Empfang, ohne sich selbst um einen neuen Vertrag kümmern zu müssen. Der Übergang erfolgt nahtlos und ohne jegliche Unterbrechung. Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen bei Fragen rund um die Kabelge- bühren weiterhelfen. Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie müssen vorläufig keinen eigenen Vertrag abschließen. Sollte sich daran in Zukunft etwas ändern, werden wir Sie frühzeitig informieren. Ihre Baugenossenschaft Dormagen 11 RUND UM DIE WOHNUNGINTERN